Die TSS unterstützt gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten bei der Suche nach einem Termin bei Haus-, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten sowie Fachärztinnen und -ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Hessen.
Für einen Facharzttermin benötigen diese in der Regel eine Überweisung, auf der die Dringlichkeit mittels eines Überweisungscode bestätigt wird.
Die TSS kann, sofern das Anliegen als TSS-Akutfall eingestuft wird – auf Grundlage eines bundesweit einheitlichen, standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens – eine Vermittlung innerhalb von 24 Stunden veranlassen. Damit wird eine unmittelbare ärztliche Versorgung in der medizinisch gebotenen Versorgungsebene erreicht.
Bitte beachten Sie, dass lediglich gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die TSS nutzen können.